CALL FOR ENTRIES
Die Einreichphase für das 3. KURZFILMFEST DREILÄNDERECK läuft bis zum 31.8.2023.Eine Filmeinreichung ist ausschließlich über die Webseite von Filmfreeway möglich.
REGULARIEN
1. Allgemeines
Das 3. Kurzfilmfest im Dreiländereck Bayerischer Wald findet vom 29.11. - 3.12.2023 statt. Der Wettbewerb präsentiert aktuelle Kurzfilme von Filmemacher*Innen aus Deutschland und seinen angrenzenden Nachbarländern Österreich und Tschechien.
2. Einreichung
Eingereicht werden können ausschließlich Kurzspielfilme, Dokumentationen und Animationsfilme von Filmemacher*Innen aus den Ländern Deutschland, Österreich und Tschechien. Die eingereichten Filme müssen auch in diesen Ländern produziert und gedreht worden sein. Filme aus Deutschland und Österreich müssen in deutscher Sprache gedreht sein, Filme aus Tschechien auf Tschechisch oder Englisch vorliegen.
Nicht eingereicht werden können: Experimentalfilme, Musikvideos, Imagefilme, VR-Filme, einzelne Folgen aus Serien, Reisefilme, Sportfilme, Demo-Reels, Übungsfilme.
Die Filme dürfen nicht älter als 2 Jahre sein und müssen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 entstanden sein.
Die Filme müssen mindestens 3 Minuten lang sein und dürfen die maximale Länge von 25 Minuten nicht überschreiten.
Filme, die bereits im vorherigen Jahr eingereicht wurden, können nicht erneut eingereicht werden.
Einreichen können ausschließlich Regisseure, Produzenten und Agenturen. Bei einer Einreichung durch den Produzenten oder einer Agentur müssen die kompletten Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) des Regisseurs angegeben werden.
Jeder Filmemacher kann maximal 2 Filme einreichen.
Eingereichte Filme dürfen bis zum Zeitpunkt des Festivals nicht veröffentlich worden sein (YouTube, Vimeo, Amazon Prime etc.), noch im Fernsehen ausgestrahlt worden sein. Ein Premierenstatus ist hingegen nicht nötig und auch Screenings auf Festivals sind von dieser Regelung ausgenommen.
Filmemacher, Produzenten oder Agenturen die im engeren Bekanntschaftsverhältnis mit dem Veranstalter MALTESEKREUZ FILM stehen, sind von der Einreichung ausgeschlossen.
3. Rechte
Der/die Einreicher*in ist für die Klärung der erforderlichen Rechte zur Nutzung des Films im Rahmen des Festivals verantwortlich. Er/Sie erklärt, dass er/sie befugt ist, dem Festival die Nutzung zu erlauben und dass die Nutzung des Films im Rahmen des Festivals nicht gegen Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Namens-, Markenrechte) verstößt und insbesondere auch die Rechte an ggf. verwendetem Fremdmaterial (Musik, Film, Fotos, Texte etc.) für die Nutzung geklärt wurden. Der/die Einreicher*in stellt das Festival diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Nutzung des Films auf dem Festival frei. Dies umfasst auch die notwendigen und angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.
4. Benachrichtigungen
Die Liste der angenommenen Filme wird Anfang Oktober auf unserer Webseite https://www.kurzfilmfest-dreilaendereck.de veröffentlicht werden. Zusätzlich werden die entsprechenden Einreicher*innen per E-Mail benachrichtigt werden.
5. Vorführkopie
Akzeptierte Vorführformate für die Vorführkopie sind die digitalen Filmformate MP4, MOV und ProRes. Filmeinreichungen aus Deutschland und Österreich müssen in deutscher Sprache vorliegen und zusätzlich mit englischen Untertiteln versehen werden. Filmeinreichungen aus Tschechien müssen in tschechischer oder englischer Sprache vorliegen und zusätzlich mit englischen oder (bevorzugt) deutschen Untertiteln versehen werden.
Akzeptierte Vorführformate für die Vorführkopie sind die digitalen Filmformate MP4/MOV im HD Format 1920 x 1080. Filmeinreichungen aus Deutschland und Österreich müssen in deutscher Sprache vorliegen und zusätzlich mit englischen Untertiteln versehen werden. Filmeinreichungen aus Tschechien müssen in tschechischer oder englischer Sprache vorliegen und zusätzlich mit englischen oder (bevorzugt) deutschen Untertiteln versehen werden. Alle Untertitel müssen im SRT Format vorliegen.
7. Presse- und Promotionmaterial
Einreicher*innen, deren Filmen ausgewählt wurden, stimmen der Verwendung von Presse- und Promotion-Material des Films zu. Das Material (Stills, Film-und Audioausschnitte bis max. 60 Sekunden Länge) wird vom Kurzfilm Dreiländereck zum Zwecke der Berichterstattung über das Festival an Dritte weitergegeben und darf von diesen genutzt werden. Die Bilder und Filmausschnitte werden darüber hinaus für die öffentlich zugänglichen Festivalpublikationen und Online-Medien (Internetseiten, Apps, Social-Media-Kanäle) des Festivals genutzt und bleiben dort zeitlich und territorial unbeschränkt verfügbar.8. Datenschutz
Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten ist uns wichtig. Mit der Filmeinreichung wird dem Kurzfilmfest Dreiländereck gestattet, die angegebenen Daten zum Zweck der Abwicklung des Festivals zu verarbeiten. Nähere Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten nach der DSGVO gibt es auf unserer Webseite unter https://www.kurzfilmfest-dreilaendereck.de/datenschutz.